Reiten im Wald in Rheinland-Pfalz:
Was ist für Reiter erlaubt?
In Rheinland-Pfalz darfst Du im Wald auf Straßen und Waldwegen reiten. Verboten ist das Reiten nur auf Wegen, die durch ein Schild ausdrücklich für einen anderen Zweck bestimmt sind. Das regelt § 22 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz.
Was sagt das Landeswaldgesetz?
Reiten auf Wegen ist erlaubt: Radfahren und Reiten sind im Wald auf Straßen und Waldwegen erlaubt.
Querfeldein ist nicht erlaubt: Abseits der Wege darfst Du nur reiten, wenn die Waldbesitzenden es erlauben.
Schilder beachten: Hat ein Weg eine besondere Zweckbestimmung, ist Reiten dort verboten. Die Waldbesitzenden kennzeichnen solche Wege mit Schildern.
Wanderwege sind kein Verbot: Ist ein Weg nur als Wander- oder Radweg markiert, darfst Du ihn trotzdem bereiten.
Sperrungen sind möglich: Die Forstbehörde kann Wege sperren, wenn Schäden drohen oder schon entstanden sind.
Und außerhalb des Waldes?
Wiesen, Weiden und Äcker sind privates Eigentum und für Reiter tabu. Bleib auf befestigten oder deutlich erkennbaren Feld- und Wirtschaftswegen.
Nach starkem Regen schonst Du weiche Wege, wenn Du auf festere Alternativen ausweichst. So bleiben die Wege für alle gut nutzbar – und Reiter willkommen.
Grenzgebiet Eifel: Andere Regeln in NRW
Die Eifel liegt teils in Rheinland-Pfalz und teils in Nordrhein-Westfalen. In NRW gelten andere Regeln: Wer dort in der freien Landschaft oder im Wald reitet, braucht für sein Pferd ein gültiges Reitkennzeichen (§ 62 Landesnaturschutzgesetz NRW).
Führt Deine Tour über die Landesgrenze, informiere Dich vorher bei der zuständigen Behörde über die Regeln vor Ort.
Rücksicht im Gelände
Begegnungen: Passiere Spaziergänger, Radfahrer und Hunde im Schritt und grüße freundlich.
Schmale Wege: Reite hintereinander und lass anderen Platz.
Pferdeäpfel: Lass keinen Mist auf Parkplätzen oder in Ortschaften liegen.
Wild: Meide Wildruhezonen und reite in der Dämmerung besonders vorsichtig.
Mehr dazu liest Du im Gelände-Knigge für Reiter.
Häufige Fragen zum Reiten in Rheinland-Pfalz
Darf ich in Rheinland-Pfalz auf Wanderwegen reiten?
Ja. Eine Markierung als Wanderweg ist kein Reitverbot. Verboten ist das Reiten nur, wenn ein Schild es ausdrücklich untersagt.
Darf ich im Wald querfeldein reiten?
Nein. Abseits von Straßen und Waldwegen brauchst Du die Erlaubnis der Waldbesitzenden.
Wer kann einen Weg für Reiter sperren?
Die untere Forstbehörde, auf Antrag der Waldbesitzenden, wenn besondere Schäden drohen oder eingetreten sind.
Schöne Strecken in der Vulkaneifel findest Du in unseren Routenvorschlägen.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: § 22 Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz, § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW. Stand: Oktober 2026.